REFF ist ein internationaler Wettbewerb, bei dem Künstler Werke uploaden können, die durch Remixing, Mashup etc. entstanden sind und etwas mit Netzneutralität oder Beschränkungen durch Copyrights/Patente zu tun haben. Haupt-Initiator scheint Scambioetico zu sein, eine italienische Initiative für die Entkriminalisierung von p2p und der Verteidigung der Netzneutralität. Scambioetico focussiert sich momentan auf das HADOPI Gesetz und Artikel 138 des Telecom-Pakets. Auf dem Hintergrund dieser beiden Themen haben sie nun die Kampagne Creatives for Net Neutrality – Creatives 4NN gestartet. Via
EFF hat eine Hitliste der schändlichsten Meinungsfreiheits-Beschneidungen durch Copyrights und Markenrechte veröffentlicht. Darunter zum Beispiel Warner Music Group und Diebold Inc. (Hersteller von Wahlcomputern). Schon krass, was da alles so zensiert wird. Eher lustig finde ich da noch das "Photoshop-Disaster", was einem Polo Ralph Lauren Händler beim Bewerben seines neuen Shops passiert ist und bei Boingboing immer noch online ist, da diese sich auf Fair Use berufen haben. Das Blog PhotoshopDisasters hatte die Veröffentlichung zurückgezogen, ist aber trotzdem einen Besuch wert.
Zu dem umstrittenen Artikel 138 im "Telecom-Paket" hat sich das Europäische Parlament nun für einen "schwächeren Ersatz" entschieden. Christian Engström, schwedischer Pirat und Mitglied des Europäischen Parlaments, schreibt in seinem Blog von einer "chaotischen Sitzung", in der dieser Entschluss zustande gekommen ist. [weiter]
In letzter Zeit ist verstärkt von sogenannten "Bürgerrechten" die Rede. Auch in der Piratenpartei bezieht man sich leider immer wieder darauf. Warum "leider"? Ich will versuchen, es zu erklären:[weiter]
"Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten" erschienen, auch als kostenloses PDF. Ich hab's bisher nur überflogen. Scheint mir ganz brauchbar, bis auf die Forderung, die Verwertungsrechte unterhalb die Lebensspanne des Urhebers zu senken. Ich bin ja selber Urheber. Meinetwegen könnte man die Verwertungsrechte ganz abschaffen, aber ich bin strikt dagegen, diese auf eine knappe Spanne zu reduzieren, die von der Lebenszeit des Urhebers abgekoppelt wird. Warum, steht hier oder hier. Dazu wird aber noch ein konkreter Artikel von mir kommen, der sich nur mit diesem Thema befasst.
Das "Telecom-Paket" soll zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes der EU dienen. Lobbyisten großer Konzerne hatten dort aber Verschärfungen zur Bekämpfung von Filesharing eingebracht, die dort eigentlich nichts zu suchen haben, und die Grundrechte einschränken. Die Initiative La Quadrature du Net hatte letztes Jahr gar "wortwörtliche Übereinstimmungen mit den Vorgaben der französischen AV-Medienlobby SACD festgestellt". Dann sah es so aus, als wäre die Situation "entschärft", nachdem dies öffentlich geworden war und sich Bürgerprotest geregt hatte. Nun ist laut einer Pressemitteilung von La Quadrature du Net das "Parlament von seinen Verhandlern betrogen" worden und grundrechtseinschränkende Maßnahmen wie Three Strikes könnten wohl doch möglich werden.
Geht's noch? Wo lebe ich denn hier? Hallo? Das Parlament mal eben von seinen Verhandlern betrogen?
Schon vor zwei Monaten erzählte mir ein Insider, dass die GEMA mit Creative Commons über eine Neuausrichtung diskutieren würde. Nun mailte mir gestern jemand diesen Link zu: GEMA vor der Selbstauflösung?. Es geht um Diskussionen, die auf dem all2gethernow Camp geführt wurden. Scheinbar werden Möglichkeiten bis hin zur Umgründung in Betracht gezogen und die Diskussion soll ohne "Denkverbote" stattfinden. Das klingt erstmal gut und macht Hoffnung auf eine Debatte mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Visionären aus dem urheberrechtskritischen Lager. Damit das auch stattfindet und nicht finanziell motivierte Lobbyisten die Diskussion dominieren (wie es momentan trotz der Offenheit noch zu sein scheint), rufe ich alle Interessierten auf, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und in die Debatte einzusteigen.
Wow: Wenigstens unser Rechtssystem scheint ja noch zu funktionieren, während die Politik sich von Lobbyisten kaufen lässt. Zitat:
"1. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt keine „Rasterfahndung“, wer aus einer Menge von Internetanschlussinhabern möglicherweise Urheberrechte in gewerblichem Ausmaß verletzt haben könnte.
2. Der einmalige Download eines Musikalbums ist keine Rechtsverletzung "in gewerblichem Ausmaß" im Sinne des § 101 Abs. 1 und 2 UrhG anzusehen."
Nochmal Wow: Nachdem iPod, Amazon Kindle und ähnlicher proprietärer Schwachsinn uns als tolle Erfindungen verkauft wurden, endlich mal eine wirklich gute Idee: Wikipedia für die Hosentasche.
Mein letzter Artikel zum Thema "Kostenloskultur im Netz" spiegelte in etwa das wieder, was ich hier predige, seit ich die Domain "Musikdieb.de" 2004 in Betrieb genommen habe. Nun will ich doch mal was konstruktives Neues beitragen und erzähle euch, wie es in Zukunft laufen kann. [weiter]
Aktuell geistert eine Studie durch die Nachrichten, die besagt, dass wenig Leute für Inhalte zahlen wollen. Ist das ein Wunder? Ich habe schon vor dem Internet nicht für Inhalte bezahlt, sondern für Zusatzleistungen. Den reinen Inhalt von Nachrichten, aber auch von Romanen, Liedern etc. konnte man schon immer auch kostenlos bekommen. [weiter]
Zitat: "Ein Audiowasserzeichen erlaubt es nun, Schwarzkopien von Hörbüchern im Internet mit der Suchtechnologie "Mediasearch Framework" aufzuspüren, um die registrierten Kunden dann privatrechtlich zu verklagen." Kann das wahr sein? Gibt es dafür tatsächlich eine rechtliche Grundlage? Wie ich hier bereits vor über 2 Jahren schrieb:
"Aber was ist, wenn jemand illegal auf meinem Computer eindringt und sämtliche dort legalerweise befindlichen Mp3s abräumt und diese dann illegal anbietet? Da das Wasserzeichen selbst bei Aufnahmen über Mikrofon erhalten bleiben soll, könnte ja sogar jemand ein Mikrofon neben meine Boxen stellen und das Stück später in einer Tauschbörse anbieten.
Was ich sagen will: so genial und einfach diese Technologie vom technischen bzw. logischen Ansatzpunkt her sein mag, umso schwieriger ist sie meiner Meinung nach vom rechtlichen Standpunkt her einzusetzen, ohne das Unschuldsprinz umzukehren."
Ein Wasserzeichen kann doch kein Beweis sein – sonst müsste ich mir doch von jedem Freund, dem ich legalerweise eine Privatkopie anfertige, eine Erklärung unterschreiben lassen und dürfte meine Musik niemandem mehr vorspielen, den ich nicht vorher erkennungsdienstlich untersucht habe, ob er ein Aufnahmegerät bei sich trägt.
Ein Artikel bei Ars Technika handelt von einem Computerprogramm der University of California, welches Musik komponieren kann. Dieses scheint schon sehr weit gediehen zu sein. Vor einiger Zeit schrieb ich schon über ein ähnliches Programm namens "Ludwig", welches in einem Zeit-Artikel behandelt wurde. Dazu entspannte sich eine interessante Diskussion im Piratenpartei-Forum. Auch interessant in diesem Zusammenhang ist "The Shape of Song" – eine Online-Applikation, die die Komposition von Musikstücken visualisiert und die mathematische Schönheit von Kompositionen sichtbar macht. "Musik ist empfundene, verzeitlichte, hörbare Mathematik" (Quelle), wie ich in meinem Artikel "Was ist Musik" schon zitierte.