Kommentar: BVerfG kassiert VDS [Update]
März 2nd, 2010
Erstmal ist meine Freude groß, dass das Gesetz kassiert ist und die Daten gelöscht werden müssen. Grundsätzlich heisst es aber in den Leitsätzen zum Urteil, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung "ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar". Das klingt dann wieder nicht so gut. Weiter stehen dort Anforderungen an eine verfassungskonforme Umsetzung, die meiner Meinung nach gar nicht umsetzbar sind. Bin gespannt wie's weitergeht.
Update: Bei Fefe steht was zum "Geschenk an die Contentmafia". Das brauche ich nicht weiter zu kommentieren. (Bei Telemedicus eine ähnliche Einschätzung – etwas ausführlicher und sachlicher formuliert).
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2 Comments Add your own
1. Pirat | März 2nd, 2010 at 18:02
BVG = Bundesverwaltungsgericht
BVerfG = Bundesverfassungsgericht
… das sehen die Richter in Karlsruhe gar nicht gerne
2. Musikdieb | März 2nd, 2010 at 19:14
Ist ja gut, hab's ja schon geändert. Ich dachte eigentlich, das merkt keiner. Sch****-Juristerei, wo bleibt da die künstlerische Freiheit? "BVerfG" – wie klingt denn das?
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