Urheberrecht und der Abmahnwahn

Juni 20th, 2006

Über die Abmahnung von René für Links auf urheberrechtlich geschützte Dateien in seinem Blog Nerdcore wird ja momentan viel geschrieben. Ich will mal versuchen, den Bezug zum Urheberrecht allgemein aufzuzeigen.

Ich muss zugeben, auch wenn ich für mehr Freiheit beim Urheberrecht bin: zuerst war meine Reaktion ein wenig ähnlich wie die von Mr. Hyde bei F!xmbr. Die momentane Rechtslage sollte jedem klar sein. Auch wenn man sie noch so falsch findet (wie auch ich), muss man damit rechnen, abgemahnt zu werden, wenn man auf bestimmte Dinge wie unberechtigt angebotene Musik verlinkt. Ich tue das nach Möglichkeit auch nicht, auch wenn es sicher oft gerne tun würde und es mir mehr Klicks bringen würde. Auch wenn das vielleicht "feige" ist und viele Blogger, auch im Ausland, da "dreister" sind. Die berufen sich z.B. auf die amerikanische Fair Use-Regelung und verlinken immer auch auf die Kaufversion des Songs.

Andererseits: Egal ob René das bewusst riskiert hat oder nicht, es ist mal wieder eine Möglichkeit, dass das Thema öffentlich diskutiert wird, und das ist doch schon mal was. Auch wenn ein Blog wie Spreeblick riskiert, eine Abmahnung zu kassieren, bin ich ihnen dankbar dafür, dass sie das tun und das Thema zur Sprache bringen. Dank der Hilfsbereitschaft der Internetcommunity können "Präzedenzfälle" ja hoffentlich auch unterstützt werden.

Meine grundsätzliche Meinung zu geistigem Eigentum und Urheberrecht hatte ich hier schon mal dargelegt. Wir haben "zu viel geistiges Eigentum", daher kommt – wie bei vielen marktwirtschaftlich regulierten Dingen – eine starke Tendenz zur Mononopolbildung vor. Durch moderne Technologien wie das Internet bekommen die großen Firmen, die sich auch noch in Verbänden zusammenschließen (Diese Marktform nennt man soweit ich weiss Oligopol), einige Probleme, da sie eine Menge Konkurrenz von unten bekommen, sowieso kaum gemocht werden und auch nichts für eine Aufbesserung ihres Rufes tun – kurz gesagt: zum großen Teil überflüssig werden. Dagegen wehren sich natürlich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, und die sind nicht gering. Das ist die momentane Situation.

Hier zeigt sich also, dass das Urheberrecht eigentlich nur "zufällig" benutzt wird. Die würden genauso jedes andere Gesetz nutzen, um ihre Interessen durchzusetzen. Genau hier bräuchten wir eine Anpassung des Urheberrechts an's digitale Zeitalter, welche wieder mehr den Urhebern, aber auch den Verbrauchern entgegenkommt.

Auch das Verbot von Links auf bestimmte Inhalte kann man kritisieren, selbst wenn in diesen Inhalte selbst gegen irgendwelche Gesetze verstoßen wird. Oft bieten auch bekannte Bands oder deren Plattenfirma Songs zum Download an, um eine Platte zu promoten oder so. Da kann man sich ja auch mal vertun. Was ich sagen will: Auch wenn man sich schon über das Anbieten streiten kann, über das Link-Setzen kann man das dann noch eher.
bs

Ach ja: Der Abmahnsong darf natürlich nicht fehlen, da dies ja ein Musikblog ist sogar Pflicht: Ich mahn dich ab. Hier die einzelnen Spuren zum "Mashen". Peter hat eine sehr geile Reggae-Version gebastelt. Und hier gibt's noch einen Musiker, der sich aus Solidarität "(laut MI-Argumentation) gerade selbst schadet", den hab' ich bei Falk entdeckt. Nachtrag: Der hat jetzt auch 'ne kleine Unterstützungs-Aktion gestartet.

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11 Comments Add your own

  • 1. problematik.net&hellip  |  Juni 20th, 2006 at 08:48

    beisst nicht die hand, die euch füttert!…

    die musikindustrie muss noch viel lernen. grosse defizite im umgang mit kunden, davon kann auch rené ein liedchen singen
    ……

  • 2. Falk  |  Juni 20th, 2006 at 09:24

    Oft bieten auch bekannte Bands oder deren Plattenfirma Songs zum Download an…

    Und genau diese darf man verlinken. Dort greift dann die von mir zitierte Zitatregelung. Wenn der Rechteinhaber selbst etwas anbietet, dann darf er nicht gegen etwaige Verlinkungen vorgehen.

    (Vgl. Paperboy-Urteil)

    Insoweit führt der BGH dann aus, dass durch das Setzen eines Links kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen wird, wenn das Werk bereits durch den Berechtigten selbst ohne jegliche Schutzmaßnahmen ins Netz gestellt wurde. Die Möglichkeit des Abrufs und der Nutzung des Werks ist durch den Berechtigten selbst geschaffen worden und jeder beliebige Nutzer ist deshalb in der Lage, das Werk auch ohne Verwendung des Hyperlinks aufzurufen.

    Oder auch der zitierte Kommentar bei mir

    m Gegensatz zu einer immer wieder geäußerten Meinung handelt es sich bei Links nämlich nicht um Zitate im Sinne des UrhG, denn ein Zitat setzt schon begrifflich voraus, daß der fremde Inhalt im Rahmen des eigenen Inhalts präsentiert wird. Ein Link auf einen fremden Inhalt stellt aber nur einen Verweis dar, ohne den fremden Inhalt auf der eigenen Seite wiederzugeben. Er ist daher rechtlich wie ein bloßer Verweis oder eine Fußnote in wissenschaftlichen Werken einzuordnen (so z. B. auch Schricker, Kommentar zum Urheberrecht, Rn. 22 zu § 16). Eine urheberrechtliche Relevanz besteht daher nicht.

    Wichtig ist hier allenfalls, das das eigentliche Angebot dann hier in Deutschland nicht gegen das Urheberrecht verstösst. Dies dürfte zum Beispiel auf viele Youtube-Videos zutreffen. Allerdings kanns dann immer aber auch noch Ungemach durch die GEMA geben :)

  • 3. Musikdieb  |  Juni 20th, 2006 at 09:40

    Wenn man die Videos auf der Seite einbindet, kann das wohl sein, habe aber noch nichts von so einem Fall gehört. Beim einfachen Verlinken kann es ja hoffentlich kein Ungemach durch die GEMA geben …

    >> Oft bieten auch bekannte Bands oder deren Plattenfirma
    >> Songs zum Download an…

    > Und genau diese darf man verlinken.

    Schon klar, aber mir ging es darum, dass der verlinkende Textautor sich ja auch mal vertun kann. Es kann ja sein, dass es für ihn nicht ersichtlich ist, ob es sich um ein autorisiertes Angebot z.B. einer Plattenfirma handelt oder ein begeisterter Fan, der zufällig eine gut gemachte, professionell wirkende Homepage hat, das Stück unberechtigt anbietet.

  • 4. FALK stands for FUCK ART,&hellip  |  Juni 20th, 2006 at 09:59

    [...] (Danke an den Musikdieb für die Steilvorlage) [...]

  • 5. Falk  |  Juni 20th, 2006 at 10:12

    dass es für ihn nicht ersichtlich ist

    Darin liegt ja auch das Problem. Allerdings ist es dort dann auch wie in vielen anderen Bereichen – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Btw. ist das bei meinem "Podcast" ja genau der Fall – ich kenne die Urheber, ich frage nach und ich verlinke lediglich auf deren Originalfile. Zwar könnte man mir wiederum eine technische Umsetzung und damit Vervielfältigungshandlung unterstellen – aber da muss ich ehrlich sagen – sollte ich da irgendwann mal von einem windigen Anwalt Post bekommen, steh ich schneller bei dem betreffenden Künstler vor der Tür (des Plattenlabels), als die Tinte der Unterschrift unter dem Schreiben trocknet. Und sollte die GEMA irgendwann ankommen, dann weiss ich aus zig Gesprächen und Email, das ich die Urheber zum Glück auf meiner Seite habe :) Die Diskussion läuft ja durch mein Internetradio nun auch bei uns schon seit mehreren Jahren. Oft unbemerkt von der Öffentlichkeit – aber grad 2005 die Sache mit der GVL hat uns mit den Künstlern und Labels extrem zusammenrücken lassen :) Nur macht sich diese Mühe ja auch kein Privatmensch und ich möchts auch keinem wirklich zumuten – hab da eben grad auch was zu geschrieben.

  • 6. Musikdieb  |  Juni 20th, 2006 at 13:25

    Ist schon blöd, die ganze Situation. Ich habe jetzt auch erstmal kritischere Links aus Musikdieb entfernt, auch wenn das nach "Selbstzensur" oder "vorauseilendem Gehorsam" aussehen kann. Da verzichte ich lieber auf den Kram und halte mich an Musikschaffende, die ihr Zeug selber bereitstellen.

  • 7. [fritz]  |  Juni 23rd, 2006 at 10:31

    abmahnungen haben nur sehr mittelbar mit dem urheberrecht zu tun, sie stellen im grunde einen allgemeinen missbrauch unseres rechtssystem dar.

    die musikindustrie ist übrigens nicht blöd und muss auch nichts lernen, sondern verfolgt sehr zielstrebig ihren plan, ein vollständig von gesetzen geschütztes kartell zu schaffen. und sie liegen gut im rennen dabei.

  • 8. Musikdieb  |  Juni 23rd, 2006 at 10:45

    Die Gefahr der Kartellbildung hatte ich hier auch schon mal erwähnt. Wo bleibt da eigentlich das Kartellamt?

  • 9. [fritz]  |  Juni 23rd, 2006 at 12:43

    das kartellamt ist zuständig für mögliche firmenzusammenschlüsse. was die musikmafia da macht, ist ein informelles kartell, eine grundsätzliche absprache eines gemeinsamen handelns. sowas kann als lobbyarbeit und damit als legal durchgehn. vor allem wenn die regierung alle augen zudrückt.

  • 10. Musikdieb  |  Juni 23rd, 2006 at 16:23

    Hmm… Dein aktueller Artikel bei Bootsektor passt ja auch zum Thema:
    http://www.bootsektorblog.de/2006/06/die_radiokriegs.html
    (und der genauso passende Trailer dazu:
    http://www.bootsektorblog.de/2006/06/bootsektortv_5_.html)

    Am Rande: in "Propatgandamaschine " ist ein Buchstabe zuviel drin ;-)

  • 11. links for 2006-09-21 | En&hellip  |  September 22nd, 2006 at 07:27

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