Brötchencontent
Januar 25th, 2007
Auch von mir noch mal ein paar Worte zu der Abmahnwelle wegen Viktualienbildern. Der Fall eignet sich ja ausgezeichnet, um die Probleme um urheberrechtliche Ansprüche im Netz zu illustrieren (Das Wort Brötchencontent habe ich bei Boogie entdeckt und es stammt von Haarbüschel. Hoffentlich mahnen die mich jetzt nicht ab).
Klar, dass Katzencontent so beliebt ist, da garantiert jeder ein paar Bilder seiner kleinen Lieblinge auf Lager hat. Aber wer hat schon Brötchenbilder oder Rinderbratenbilder auf Lager, wenn er mal eins braucht? Also wird im Netz gesucht und wer sich (noch) nicht so gut mit Lizenzrechten auskennt, kommt natürlich schnell in die Versuchung, gefundene Bilder als Basis für eigene Illustrationen zu verwenden.
Als Gestalter und Blogger kenne ich diese Thematik nur zu gut: Wenn man Bild und Text zusammenbringt, möchte man natürlich die Sache so ansprechend wie möglich gestalten. Denn es ist ja tatsächlich so, dass die meisten eher etwas lesen, was zumindest ein wenig illustriert ist. Als Layouter muss man also (1) entweder selber zeichnen oder fotografieren oder aber (2) Bildmaterial einkaufen oder kann sich (3) unter Beachtung der Lizenz bei freie lizenzierten Bildern etwa unter Gnu FDL oder Creative Commons bedienen.
(1) Beim selber Machen übersteigt meist der Aufwand den Nutzen, den man von der Illustration hat. Klar ist das die "ehrenhafteste" Möglichkeit, aber auch die zeitaufwändigste. Für einen Blogeintrag ein Fotoshooting zu veranstalten oder eine umfangreiche Illustration zu erstellen, ist selten drin.
(2) Mit eingekauftem Bildmaterial kennen sich meist wohl nur Profis aus. Auch hier können außerdem die Kosten schnell den Nutzen übersteigen, denn eine private Webseite oder ein Blog verdient in der Regel nichts bis wenig. Werbeagenturen und Bildredaktionen haben Schränke voll mit gekauftem Bildmaterial und trotzdem finden Layouter oft nicht das Richtige und es muss weiteres Material dazugekauft werden oder gar ein Fotograf oder Illustrator gebucht werden. Das ist privat kaum möglich und man kann sich höchstens ein paar wenige Royalty free Bild-CDs leisten, auf denen aber mit 99%iger Wahrscheinlichkeit nicht das drauf ist, was man gerade braucht (Murphys Gesetz).
(3) Die Rettung: Freie Lizenzen. Um wirklich sicher zu gehen, müsste man zwar auch hier das schriftliche Einverständnis des Urhebers haben, aber ich habe bisher noch von keinem Fall gehört, wo eine Lizenz widerrufen wurde bzw. sich herausgestellt hätte, dass der Lizenz-Vergeber nicht der Urheber ist. Mir ist allerdings selbst hier bei den meisten Bildern aus dem Netz schon etwas mulmig zumute, weshalb ich von Fall zu Fall entscheide und in der Regel stammen die wenigen Bilder auf Musikdieb entweder von mir oder ich habe oft auch das OK des Urhebers eingeholt. Das ist allerdings bei freien Lizenzen oft sehr einfach, da der Urheber angegeben ist und sich sowieso meistens freut, etwas über die Verwendung seiner Bilder zu erfahren.
Tipps zur Bildsuche: Im Vergleich: Lizenzfreie Bilddatenbanken im Netz (Netzwelt), die Liste könnte man noch ergänzen um Wikimedia Commons und eine Übersicht über Public domain image resources in der englischen Wikipedia.
Natürlich finde auch ich persönlich die Abmahnkosten hier völlig überzogen, selbst Bundesjustizministerin Zypries will die Abmahngebühr auf 50 € absenken, was schon mal was heißen will. Ich finde 50 € u.U. zwar immer noch zu teuer, aber das ist schon mal die richtige Richtung (siehe auch meinen vorletzten Artikel "(Urheber-) Rechts-Praxis schadet deutscher Kultur" – das ist das selbe Thema, nur mit Musik).
Bei der grundsätzlichen Vergabe von Urheberrechten gibt es viele Dinge zu bedenken. Natürlich möchte man, dass ein Urheber angemessen entlohnt wird. Andererseits gibt es ein Interesse der Öffentlichkeit, freies Material zur Verfügung zu haben, auf das man aufbauen kann. Dieses letztere Interesse scheint mir momentan ein wenig in's Hintertreffen geraten zu sein. Außerdem ist es etwas anderes, wenn man ein Bild auf einer privaten Homepage verwendet als wenn man damit Werbung macht oder ein neues Kunstwerk daraus schafft oder es vielleicht zu Dokumentationszwecken einsetzt. Und bei Abmahnkosten sollte das meiner Meinung nach zumindest schon mal ebenso zu bedenken sein.
bs
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3 Comments Add your own
1. Koh-Phangan.de wurde abge&hellip | Januar 26th, 2007 at 22:02
[...] … von musikdieb.de (vom 25.01.2007): Brötchencontent [...]
2. Maingold&hellip | Januar 26th, 2007 at 22:41
Folkert Knieper und die Bilder auf seiner Homepage…
Wie Folkert Knieper von Marions Kochbuch auf seiner eigenen Homepage mit dem veröffentlichen von Bildern umgeht, hat René recherchiert. Und auch ich möchte als Betroffener von Kniepers Abmahnungen dieses Thema hier gerne aufgreifen. An diese…
3. Maingold&hellip | Januar 29th, 2007 at 19:51
2. Abmahnung durch Anwalt von Folkert Knieper…
Ich bin nun vom einem der Anwälte von Folkert Knieper von Marions Kochbuch ein weiteres Mal abgemahnt worden. Diesmal kam die Abmahnung per Mail, ein Schreiben möchte mir der Herr Anwalt aber noch auf dem Postweg zukommen lassen.
In dieser zw…
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