Post von der Gema: Gebühren für Musikdieb.de?
Februar 16th, 2007
Gestern erhielt ich einen Brief von der Gema mit der Aufforderung, Lizenzgebühren zu zahlen. Dabei habe ich meines Wissens nach überhaupt keine Stücke auf meiner Seite, die Gema-pflichtig sind. Am Telefon sagte man mir, es wären noch mehr Betreiber von Internetseiten angeschrieben worden.
Lustigerweise hatte ich gerade vor 2 Wochen bei der Gema angerufen und gefragt, wie es nun genau aussieht mit Direktlinks auf Musikstücke, die von der Gema vertreten werden – z.B. bei einem Youtube-Video, welches sich auf meiner Seite abspielen lässt, welches aber bei Youtube gehostet ist. Man sagte mir, da wäre nicht ich Gema-pflichtig, sondern derjenige, der das Stück hostet (also Youtube).
Jetzt hat die Gema Bezirksdirektion Hamburg, die mich angeschrieben hat die geschickte Formulierung gewählt, "[...] haben Sie sich [...] dafür entschieden, Ihre Internetseite mit Musik zu unterlegen." Was meinen die nun? Direktlinks oder Musik, die auf meinem Webspace ist oder beides? Ich vermute, die meinen Zweitgenanntes, aber ich habe schriftlich nochmal um Auskunft gebeten. Mal abwarten, was auf meinen Brief für eine Antwort kommt.
Diese Undifferenziertheit in der Ausdrucksweise wäre mein erster Kritikpunkt an der Sache. Das bezieht sich auch auf die gesamte Formulierung des Briefes, in dem mit keinem Wort erwähnt ist, dass es ja auch sein könnte, dass die Musik auf meiner Internetseite eben nicht von der Gema vertreten wird und ich meines Wissens nach sehr wohl solche Musik dort haben darf, ohne Gema-Gebühren zu zahlen. Der Satz "Bitte beachten Sie aber, dass die Nutzung von Musik ein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist, für den Sie die notwendigen Nutzungsrechte erwerben und eine Vergütung entrichten müssen." wäre damit sogar falsch, da ich eben nicht für JEDE Nutzung von Musik eine Vergütung entrichten muss. Es müsste nur entsprechend festgestellt werden, dass diese Musik Gema-frei ist. Damit kommen wir zum nächsten Punkt.
Mein zweiter Kritikpunkt an dieser Vorgehensweise ist eine Sache, die mir schon länger bekannt ist und die ich nun am eigenen Leib erfahre: Die Gema verlangt nun (laut dem Telefonat), dass ich ihr Unterlagen über die auf meinem Webspace befindlichen Musikstücke sende. Diese Praxis ist auch schon anderweitig kritisiert worden, denn es ist im Grunde eine Verdrehung des rechtsstaatlichen Prinzips "Der Angeklagte gilt solange als unschuldig, bis seine Schuld bewisen ist". Denn hier muss der "Angeklagte" nachweisen, dass er unschuldig ist – und zwar auf ein blosses formloses Anschreiben des "Klägers" hin.
In dem ersten Telefonat (gestern) sagte man mir, ich solle eine Liste der Komponisten der Stücke übersenden. Heute rief ich noch einmal an und fragte, wie ich denn die Komponisten in Erfahrung bringen solle bzw. ob es nicht reicht, den Interpreten und das Stück zu nennen, und gegebenenfalls die freie Lizenz zu nennen, unter der das Stück steht. Soweit ich weiss, herrscht die Auffassung vor, dass freie Lizenzen nicht kompatibel mit der Gema sind, was z.B. in der Schweiz wohl auch so zu sein scheint. Ist ja auch logisch, da die Creative Commons Lizenz mir ausdrücklich das "vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen" erlaubt. Somit wäre mit einer freien Lizenz klar, dass das Stück NICHT von der Verwertungsgesellschaft vertreten wird. Aber die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hat dazu meines Wissens nach noch keine Stellungnahme veröffentlicht (bin dankbar für Hinweise!).
Am Telefon sagte mir sowohl der Mitarbeiter gestern sowie die Mitarbeiterin heute, sie hätten noch nie etwas von freien Lizenzen gehört (hmm?). Naja, die Mitarbeiterin heute sagte jedenfalls, ich solle alles schicken, was ich dazu hätte, inclusive Lizenz, und sie würden das dann prüfen. Ich werde das wohl mal machen, bin gespannt wie's weitergeht und werde weiter berichten.
bs
Hier noch der Text des Briefes, den ich an die Gema geschrieben habe:
_______________________________________
Ihr Schreiben vom 12.02.07
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der von mir betriebenen Internetseite musikdieb.de befindet sich
meines Wissens nach keine von der Verwertungsgesellschaft Gema
vertretene Musik.
Ich verstehe außerdem nicht ganz, was Sie mit der Formulierung "mit
Musik unterlegen" meinen. Es kommen zwei Fälle in Betracht:
1.) Musik, auf die ich verlinkt habe.
2.) Musik, die sich auf meinem Server bzw. Webspace befindet.
Zu 1.): Hierzu habe ich gerade am 24.01.07 bei der Gema Hauptverwaltung
in München angerufen und mich erkundigt. Dort sagte mir ein Herr XXXX,
dass beim Verlinken auf Musikstücke keine Gema-Gebühren anfällig werden,
auch wenn es ein Direktlink ist, also das Musikstück auch mit einem
Klick direkt von meiner Seite abrufbar ist.
Aktuelle Internetdienste wie Youtube.com bieten ja zum Beispiel auch an,
die Inhalte in die eigene Seite einzubinden. In diesem Fall wäre dann
derjenige verpflichtet, Gema-Gebühren zu zahlen, auf dessen Webspace
sich die Inhalte befinden (also Youtube) und nicht derjenige, der den
Inhalt auf seiner Seite verlinkt, auch wenn der Inhalt von dort direkt
abspielbar ist.
Bitte teilen Sie mir mit, falls das anders ist. Falls für diese
Direktlinks entgegen meines bisherigen Wissens Gebühren anfallen, teilen
Sie mir bitte mit, wie hoch diese sind, aber wahrscheinlich werde ich
die Links dann entfernen.
Zu 2.): Hierzu rief ich heute bei Ihnen an und sprach mit Frau XXXXXX.
Ich sagte, dass die Musikstücke, die sich auf meinem Webspace befinden,
nicht bei der Gema vertreten werden und von mir nach bestem Wissen und
Gewissen nach diesem Kriterium überprüft werden. Frau XXXXXX sagte mir,
ich solle Ihnen Informationen zu dem Titel, Interpret, Herkunft des
Stückes und Informationen über die Lizenzbedingungen übersenden.
Ich war etwas verwundert darüber, dass sowohl Frau XXXXXX als auch der
Herr, mit dem ich am Tag zuvor bei Ihnen telefoniert habe, nach eigener
Angabe noch nichts von freien Lizenzen (z.B. Creative Commons) gehört
hatten. Soweit mir bekannt ist, vermuten einige Fachleute, dass diese
Lizenzen mit der Gema nicht vereinbar sind, also ein unter freier Lizenz
stehendes Musikstück nicht von einer Verwertungsgesellschaft vertreten
werden kann, aber meines Wissens nach hat die Gema dazu noch keine
Stellung bezogen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu eine
Stellungnahme zukommen lassen könnten oder auf eine solche verweisen
könnten. Meines Wissens nach hat zum Beispiel die Schweizer
Verwertungsgesellschaft Suisa diese Nichtvereinbarkeit mittlerweile
bestätigt.
Jedenfalls stehen die Musikstücke, die sich auf meinem Webspace
befinden, alle unter einer solchen Lizenz. Zusätzlich habe in Ihrer
Online-Datenbank recherchiert, ob die Werke von der Gema vertreten
werden. Dies ist laut dieser Recherche nach meinem besten Wissen und
Gewissen nicht der Fall.
Ich behalte mir vor, diesen Briefwechsel eventuell zu veröffentlichen,
vor allem weil ich mich auf der Internetseite musikdieb.de mit solchen
rechtlichen Themen bzw. deren Auswirkungen auf die Kultur
auseinandersetze.
Mit freundlichen Grüßen,
_____________________________________
Des weiteren habe ich eine Liste mit Titel, Interpret, Lizenz, Internetadresse des Interpreten und Internetadresse Download/Lizenz der Songs übermittelt, die sich auf meinem Webspace befinden.
Entry Filed under: Copyright & Co, Musik, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Verschiedenes
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24 Comments Add your own
1. FALK stands for FUCK ART &hellip | Februar 16th, 2007 at 17:55
[...] Und zwar, wann ich endlich diesen netten Brief der GEMA Bezirksdirektion bekomme, weil ich mich hier erdreiste, nicht vergütungspflichtige Musik anzubieten. Aber wozu gibts denn die GEMA-Vermutung, wenn man damit nicht Menschen wie den Musikdieb "schikanieren" könnte. Weil darauf darf man sich ja berufen und jedwede Recherche demjenigen überlassen, der sowas wie ich hier macht. [...]
2. Benni | Februar 16th, 2007 at 21:34
Moi Moin,
lass dich nicht unterkriegen. Wenn du rechtlich alles richtig machst — was für mich als Laien der Fall zu sein scheint, dann kannst du dich eigentlich locker zurücklehnen. Wenn der Sachbearbeiter die dich involvierenden Fälle nicht aussortiert, dann tut es deren Rechtsanwalt. Weil er sieht, dass er keine Handhabe hat.
Cheers
Benni
3. And Then There Were Three&hellip | Februar 16th, 2007 at 23:20
[...] Wie gesagt, ich vermutete hinter dem Schreiben zuerst eine "Schreiben wir mal 1000 Website Inhaber an, der eine oder andere wird schon ängstlich ablatzen"-Aktion, aber offenbar meint die GEMA es tatsächlich ernst. Sowohl meinen Nachbarn Der Musikdieb, als auch Falk von Fuck Art Let's Kill erhielten identische Schreiben. Musikdieb Bernhard hat schon bei der GEMA angerufen und Falk wartet gespannt ab. Nun sind wir schon drei. Ich bin gespannt wer noch Post von der GEMA im Briefkasten hatte. Eins ist schon mal klar, die Tage geht die Kündigung meiner Mitgliedschaft bei der GEMA raus. [...]
4. Post von der GEMA auf F!X&hellip | Februar 17th, 2007 at 00:14
[...] Nein, ich habe keine Post von der GEMA bekommen, ein paar Kollegen aber schon. Der Musikdieb hat einen Brief bekommen, mit der Aufforderung Lizenzgebühren zu bezahlen, da er seine Webseite mit GEMA-pflichtiger Musik hinterlegt. Zu den auf musikdieb.de hinterlegten freien Musikstücken schreibt er: [...]
5. Ralph | Februar 17th, 2007 at 01:51
Ich nehme jetzt mal ganz einfach an, daß es keinerlei Rolle spielt, ob du CC-lizensierte Musik hostest, oder Links auf YouTube gesetzt hast.
Den fachkundigen Mitarbeitern der GEMA wird wohl einfach der Name deiner Domain gereicht haben. So nach dem Motto: "wer sich so nennt, der wird es wohl auch machen"…
6. Musikdieb | Februar 17th, 2007 at 11:51
Hehe, das haben Freunde von mir auch schon vermutet. Ich dachte ja zuerst, der Brief hängt mit dem Telefonat zusammen, welches ich vor 2 Wochen mit der Gema Hauptverwaltung geführt habe. ABer die Mitarbeiter in Hamburg betonten, dass sie mehrere Webseitenbetreiber angeschrieben hätten und das keine Einzelaktion wäre. Tatsächlich habe ich neben Nachbar Boogie auch schon einen weiteren Hamburger Blogger entdeckt, der wohl angeschrieben wurde. Hier hat jemand einen Lizenzvertrag erhalten, (den er scheinbar nicht braucht). Diesen Lizenzvertrag hatte die Gema mir auch angeboten. Vielleicht schicken die mir ja auch noch einen. Vielleicht auch nicht, da ich erstmal gesagt habe, ich habe keine Gema-pflichtige Musik auf Musikdieb.de. Dann werde ich mal nachfragen, was das genau für ein Lizenzvertrag ist – mich würde ja schon interessieren, was da drin steht…
7. [fe] | Februar 17th, 2007 at 12:54
Aus anderen Fällen (offline) kennen wir die Vorliebe der GEMA dafür, von allen potentiellen "Verwertern" von Musik Pauschalabgaben zu erhalten. Das macht am wenigsten Büroarbeit. Es genügte hier bisher, schriftlich zu versichern, dass keine Musik an diesem Ort von der GEMA vertreten würde (aber wehe, die finden doch was). Es kann also nicht schlimmes passieren, die GEMA stellt sich nur sehr hölzern an bei ihren Versuchen, mühelos Geld zu verdienen.
Ach, und den Bootsektor gibts seit Juli 04, da war nur die Archiv-Link-Liste zu kurz eingestellt….
8. Joaquin | Februar 17th, 2007 at 21:58
Das dumme daran ist tatsächlich, dass man die GEMA darüber informieren muß, welche Stücke bereitstehen, bzw. bei Auftritten, gespielte werden. Deshalb "muß" i.d.R. "immer" eine GEMA-Liste ausgefüllt werden und der GEMA zugeschickt werden. Erst die GEMA prüft und entscheidet, ob die Titel verwertet werden müssen.
Die Thematik mit Youtube und anderen verlinkten Tonmaterial, würde mich aber auch schon interessieren.
9. Musikdieb | Februar 17th, 2007 at 22:10
Ich gehe ja nach wie vor davon aus, dass das mit dem verlinkten Tonmaterial ok ist soweit und nur der zahlen muss, der das Material auf seiner Seite hat. Das hat mir am Telefon ja auch die Gema Hauptverwaltung bestätigt und das haben auch andere Leute in Kommentaren bestätigt.
Aus dem Brief wird diese Unterscheidung aber nicht so ganz ersichtlich, was ich ein wenig bedauerlich finde, da jetzt vielleicht viele Webmaster hektisch Links zu Musik entfernen, wie auch Falk drüben bei Fixmbr vermutet.
Nachtrag: Das mit der Gema-Liste gilt, wie ich meine, aber doch nur, wenn man Gema-pflichtige Musik anbietet. Dann muss man diese Liste ausfüllen – wie eine Diskothek oder so. Wenn man gar keine Gema-pflichtige Musik anbietet, könnte es doch sein, dass diese Pflicht entfällt. Dann würde auch Fritz Aussage passen, dass die schriftliche Versicherung genügt, dass man keine Gema-pflichtige Musik spielt.
10. Toni Kettel | Februar 17th, 2007 at 23:58
Ich habe gerade diesen Beitrag hier gelesen und bin wieder einmal mehr darüber entzückt, wie ignorant doch diese Wahrnehmungsgesellschaft offensichtlich wieder in den (Frei)Tag hinein gelebt hat. Der bzw. die SachbearbeiterIN hätte beim Besuch der Webseite musikdieb.de erkennen können, ja erkennen müssen, dass es sich offensichtlich um GEMA-freies Repertoire handelt. Es sind in der Playlist sogar Links zu den Urhebern gesetzt. Diese hätten vom Sachbearbeiter verfolgt werden müssen um festzustellen, ob es sich um GEMA-pflichtiges Material handelt oder nicht. Ich würde dieses Schreiben schlichtweg ignorieren (so wie Sie die GEMA anscheinend ignoriert) insofern Sie von der GEMA-freiheit der bereit gestellten Songs überzeugt sind. Das es bei der GEMA Schulungsbedarf in Sachen Urheberrecht gibt steht außer Frage. Aber jeden Tag steht ja bekanntlich ein Dummer auf.
11. Musikdieb | Februar 18th, 2007 at 00:32
Die Songs im Player bzw. in der Playlist sind zum Teil gar nicht auf meinem Webspace. Mit dem XSPF Player kann man auf alle im Web befindlichen Mp3s verlinken.
Einige habe ich aber schon bei mir geparkt. Außerdem kann es ja auch sein, dass ich Musik in meinen Artikeln verlinkt habe, die sich auf meinem Server befindet, was bei meinen Eigenkompositionen ja auch der Fall ist. Das muss die Gema ja dann auch erstmal recherchieren. Klar, dass die sich die Arbeit vom Hals halten wollen. Andererseits muss ich sonst ständig Buchführen, welche Stücke ich auf meinem Webspace habe, obwohl ich eigentlich mit der Gema gar nix zu tun habe, weil die Songs ausdrücklich Gema-frei sind. Das kann ja eigentlich auch nicht sein. So könnten die ja auch höchstens rausfinden, wenn man ausnahmsweise mal einen Fehler gemacht hat und ein Stück aus Versehen doch mal im Repertoire der Gema ist (oder der Lizenzgeber den Fehler gemacht hat). Wenn man die Gema wirklich bescheißen will, kann man das ja nach wie vor versuchen. Da müssen die doch sowieso recherchieren.
12. Geh ma’ erklären a&hellip | Februar 18th, 2007 at 10:56
[...] Geh ma' erklären Publiziert von Boogie 18.02.2007 im slidetone.blog. Schublade: gaga, gema. Am Telefon sagte mir sowohl der Mitarbeiter gestern sowie die Mitarbeiterin heute, sie hätten noch nie etwas von freien Lizenzen gehört (hmm?). Naja, die Mitarbeiterin heute sagte jedenfalls, ich solle alles schicken, was ich dazu hätte, inclusive Lizenz, und sie würden das dann prüfen. [Quelle: Gebühren für Musikdieb.de - musikdieb.de] [...]
13. nur Bahnhof » links&hellip | Februar 18th, 2007 at 18:18
[...] musikdieb.de » Post von der Gema: Gebühren für Musikdieb.de? Am Telefon sagte mir sowohl der Mitarbeiter gestern sowie die Mitarbeiterin heute, sie hätten noch nie etwas von freien Lizenzen gehört (hmm?). Naja, die Mitarbeiterin heute sagte jedenfalls, ich solle alles schicken, was ich dazu hätte, inclusive Lize (tags: musik recht freiheit creativecommons license gema) [...]
14. Joaquins Musikblog&hellip | Februar 19th, 2007 at 00:20
GEMA und die "Pflicht", Songs anzugeben…
Seit einigen Tagen, werden wohl zahlreiche Seiten, welche Musik anbieten, von der GEMA angeschrieben, mit der Forderung 70,- Euro Netto pro URL zu zahlen. Das Schreiben ist dabei jedoch so verfasst, als ob es sich bei den auf der Homepage angebotenen S…
15. Prospero | Februar 20th, 2007 at 22:28
Da ich mich schonmal für die Telepolis mit dem Thema rumgeschlagen habe, zumindest mit einer ähnlichen Fragestellung: Ja, ich kann durchaus zumindest bestätigen dass die GEMA bisher noch keine Stellungnahme zum Thema CC-Lizenzen veröffentlicht hat. Zudem habe ich immer noch das Zitat mit "Lizenzen für Hobby-Musiker" im Ohr und man müsse sich das genauer ansehen – das ist aber schon eine Weile her.
Ich persönlich hätte manchmal nicht übel Lust von mir aus eine sehr, sehr lange Liste an die GEMA zu schicken mit Interpreten und Titeln – woher soll man denn bitteschön wissen wer das entsprechende CC-Stück komponiert hat? Das soll die GEMA ja eigentlich doch selbst prüfen und das kann sie doch auch mit der netten Datenbank – der von mit in meinem Podcast verwendeten Stücke, die teilweise CC-lizenziert, teilweise aus dem PMN stammen. Ich habs bisher gelassen weil mir das zuviel Aufwand erschien.
Allerdings ist das durchaus eine interessante Sache, die man recherchieren sollte.
Ad Astra
16. Gitarrenlehrer | Februar 22nd, 2007 at 01:45
Das ist echt der Wahnsinn was die sich leisten! Ich glaube auch wie Ralph schon richtig sagt, das deine Domain ausschlaggebend war. Ne Abmahnung ist schnell geschrieben, eine genauere Betrachtung, dass du CC-Lizenz Stücke anlinkst usw. kostet den werten Gema-Mitarbeitern vielleicht ihre Mittagspause
Ich drücke dir die Daumen!
17. Musikdieb | Februar 22nd, 2007 at 08:00
Nee, das glaube ich nach wie vor eher nicht. Die haben ja gesagt, dass sie mehrere Webseitenbetreiber angeschrieben hätten und einige Hamburger Blogger haben ja tatsächlich schon in ihren Blogs bekanntgegeben, dass sie den selben Brief bekommen haben. Eine Abmahnung war das außerdem ja nicht, sondern wohl nur der etwas hölzerne Versuch, mühelos Geld zu verdienen (wie sich Fritz etwas weiter oben ausdrückte).
Die Domain "Musikdieb.de" klingt natürlich erstmal provokant, aber ich denke (bzw. hoffe) ja, dass hier schnell klar wird, dass es mir hier um die gedankliche Auseinandersetzung mit dem Thema "geistiges Eigentum" geht. Und dass hier ich freie Kultur promote, aber bestimmt nicht durch illegale Angebote, sondern mit Hilfe der freien Lizenzen auf rechtlich einigermaßem sicheren Boden, wie ich denke.
18. Marian | März 8th, 2007 at 10:17
Hallo!
Hat sich in dieser Angelegenheit inzwischen was ergeben?
19. Musikdieb | März 8th, 2007 at 10:46
Hallo Marian,
nicht wirklich. Mich hatte ja nochmal jemand von der Gema angerufen und vertröstet, dass es noch was dauert; hier nachzulesen: http://www.musikdieb.de/?p=274
AM Telefon hat er auch noch gesagt, "ich könne erstmal so weitermachen wie bisher", sinngemäß. Davon gehe ich ja eigentlich auch aus.
20. JeriC | März 27th, 2007 at 13:28
Boah, jedes mal wenn ich von diesem Verein lese, geht mir die Hutschnur hoch – dabei habe ich nichtmal nen Hut
21. Nur mein Standpunkt &raqu&hellip | März 27th, 2007 at 16:35
[...] Offenbar war die GEMA wieder fleißig und die Welle aus dem Norden erreichte jetzt auch NRW. Was mich daran erinnert mal nachzufragen ob der Musikdieb eigentlich schon eine Antwort wegen CC-Lizenzen von der GEMA bekommen hat… [...]
22. WKM | Dezember 11th, 2008 at 15:26
Meine Frage zu dem Thema ist folgende:
Auf der privaten Homepage gibt es einen Musiktitel, der von einem Bekannten als Vorstellung seines neuen Gitarrenkönnens
angespielt wird. Dieser Titel ist allen unbekannt, auch dem Gitarristen. Die GEMA fordert jetzt eine Lizenz für diesen Titel.
Kann mir jemand erklären, wieso ein privat hergeklimperter Titel
GEMA-Pflichtig ist…
23. Musikdieb | Dezember 11th, 2008 at 16:11
Was heisst, er ist auch dem Gitarristen unbekannt? Ist es ein schon existierendes STück, was der Gitarrist beigebracht bekommen hat aber das Stück wurde von wem anders komponiert, der bei der GEMA ist? Oder ist der Gitarrist der Komponist und die GEMA sagt, das Stück gibt's schon, und ist bei ihr registriert? Oder ist der Gitarrist selber bei der GEMA? Oder war es ein Schreiben, so wie hier im Artikel beschrieben, wo die GEMA auf Verdacht mal den Seitenbetreiber angschrieben hat ohne den Sachverhalt zu prüfen?
24. johnix | Dezember 27th, 2009 at 11:23
Ich denke Du wirst nichts mehr von der Gema hören.
Die freien Lizenzen, können nicht von der Gema; einvernommen werden.
Gespannt darauf, was die Gema zu den freien Lizenzen zu sagen hat, bin ich aber alle mal.
Wir hatten im Verein, VivaBoheme e.V. eine Aufnahme einer arabischen Gruppe. Die sind wieder in die Heimat zurück. Hier eine Lizenz zu besorgen, ist dann praktisch; unmöglich. Obwohl man mündlich die Erlaubnis erhielt, das Stück auszubringen.
Horst-Werner Wiegand beschwerte sich einmal, das die Gema Ihm vorschreibt, Seine dort gemeldeten Stücke, nur 1 Jahr lang; unentgeltlich; auf Seiner Internetseite; anbieten zu dürfen.
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