Wem gehört Misirlou? Mit Remix-Aktion!

April 12th, 2007

Ich wollte schon länger was über den Song Misirlou schreiben. Gerade passt es besonders gut. Erstens spielte ein Freund von mir am Wochenende dieses Stück auf einem Konzert. Zweitens hat Fritz was über Dick Dale geschrieben, der es weltweit bekannt gemacht hat und ein großartiges Interview gegeben hat. Drittens ist meine Interpretation gerade fertig geworden. Aus diesen Gründen ein paar Informationen über diesen außergewöhnlichen Song – und ich rufe zu einer Remix-Aktion auf!

Ich weiss aber leider noch nicht so genau, wie und wo ich meine Version veröffentlichen soll. Denn es gibt ein Rechtewirrwarr um den Song. Als Komponist amtlich eingetragen ist Nick Roubanis, obwohl ziemlich klar ist, dass er den Song nicht geschrieben hat. Der Song wurde schon 1927 in Griechenland aufgeführt, Herr Roubanis hat 1941 in den USA eine Big-Band-Version davon gemacht und sich als erster für ein Copyright eingetragen. Und der steht auch heute noch im Gema-Katalog drin.

Der originale Text handelt von der Liebe zu einer orientalischen Schönheit. Misirlou bedeutet sowas wie "ägyptisches Mädchen". Der Song wurde laut Wikipedia das erste Mal öffentlich aufgeführt von der Michalis Patrinos Rebetiko Band 1927 in Athen, aber Michalis Patrinos scheint nicht der Urheber zu sein. Anderswo wird auch angezweifelt, dass er der erste Interpret war. Aber bei dieser Rebetiko Band verläuft sich die Spur, Herr Patrinos könnte uns wahrscheinlich mehr über die Herkunft des Songs erzählen, wenn er noch leben würde. Rebetiko ist ein griechischer "Blues" aus den 30ern bis 50ern, der auch heute noch gespielt wird, allerdings relativ unverändert, also genauso wie damals. Das Stück wird aber auch in der Klezmer-Musik oft gespielt und auch die Türken und wahrscheinlich noch mehr Kulturen melden Ansprüche auf den Song an. Der wahre Komponist von Misirlou ist jedenfalls nicht bekannt. Hier gibt es einen ausführlichen Artikel darüber inclusive einer sehr schönen Zusammenstellung einiger verschiedener Interpretationen des Songs von 1930 bis Dick Dale als Mp3.

Ich persönlich habe als erstes die Punkrock-Version von Agent Orange gehört (sozusagen eine Kopie der Kopie von Dick Dale), welche ich damals großartig fand. Seitdem fasziniert mich dieses Stück. Es basiert auf der Tonleiter Hijaz, auch spanische oder jüdische Tonleiter genannt und verbindet westliche und östliche Elemente genauso wie Elemente aus verschiedenen Stilen. Zuletzt von Dick Dale in die Surf-Musik übernommen und im Repertoire von nahezu jeder Surf-Band zu finden. Daher finde ich, es ist ein Musterbeispiel des musikalischen Multikulti. Aber wem gehört der Song? Der Orientalischen Kultur? Der westlichen Kultur? Den Griechen, Türken, Armeniern, Juden, Ägyptern oder Amerikanern? Dem, der zuerst das Copyright eingetragen hat? Dem jeweiligen Interpreten? Dem Publikum? Niemandem? Uns allen?

Damit kommen wir zum Rechtlichen: Vor einer Klage etwaiger jetztiger Rechteinhaber hätte ich weniger Angst, wenn ich den Song umsonst veröffentliche – das wäre ja erst wichtig, wenn es um Kohle geht. Aber wegen der Gema habe ich Bedenken. Denn wenn ich den Song auf meinen Webspace packe, würde ich ja einen Song veröffentlichen, der im Gema-Repertoire ist und müsste eventuell Lizenzgebühren zahlen. Vielleicht ist aber nur die Interpretation von Herr Roubanis "geschützt" und nicht die Original-Komposition? Oder vielleicht kann ich den Song irgendwo hochladen, wo bereits Gema-Gebühren gezahlt werden? Soll ich es einfach drauf ankommen lassen und das Stück veröffentlichen, da ich ja weiss, dass es traditionellen Ursprungs ist? Was meint ihr?

Jedenfalls habe ich schon mal die Domain "Misirlou.org" reserviert und rufe schon mal zu einer Remix- bzw- Cover-Aktion auf. Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen etwas klarer sind – oder ich mich entschließe, darauf zu pfeifen – stelle ich auch gerne meine Version als einzelne Audio-Spuren zur Verfügung und mache die Aktion etwas "amtlicher". Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen bin ich aber auf eure Mithilfe angewiesen, denn ich habe keine Juristerei studiert und leider auch kein Geld für einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Es stellen sich zum Beispiel Fragen wie: Gibt es Urheberrechte oder Copyrights auf die Original-Komposition? Könnte man eine Interpretation des Songs unter CC-Lizenz stellen?

Falls jemand sachdienliche Infos hat, her damit – Meinungen sind natürlich auch willkommen!

Michalis Batrinos – Mousourlou (cir. 1930)
The Cardinals – Misirlou (1955)
(Dinosaurgardens.com)

Nachtrag: Fortsetzung des Artikels:

bs

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47 Comments Add your own

  • 1. Lokalnachrichten #01 at s&hellip  |  April 12th, 2007 at 19:25

    [...] Die Elbe ist nicht gerade als Surfparadies bekannt und die Alster ist kein Mittelmeer. Soweit die Superüberleitung zur Frage: Wem gehört eigentlich Misirlou? Die Antwort bleibt der Musikdieb schuldig, dafür wird erklärt was Dick Dale und Rembetika miteinander zu tun haben. So richtig verschwurbelte Fragen stellt die Netzeitung. Sven Regner, kein Hamburger, antwortet trotzdem. Gefunden hab' ich das Interview durch's Haarbueschel im singalong.blog. Nun ist das Haarbueschel kein Hamburger, sondern zugezogener Berliner, doch im singalong.blog schreibt neben mir ja auch noch ein weggezogener Hamburger mit. Bleibt also alles in der Familie. Irgendwie. Jedenfalls reicht's um hier unter Lokales zu landen. Nicht gelandet, sondern gefahren, ist der Neu-Hamburger aus Berlin. Und zwar mit der U-Bahn. Hamburg gewinnt wegen Google-Fernsehen. Die Zeiten, wo man in der Bahn ein gutes Buch las, scheinen vorbei zu sein. Gute Bücher werden eh seltener. Gestern starb Kurt Vonnegut. Der war zwar auch kein Hamburger, flog dafür aber über Dresden und schrieb Schlachthof 5. Und das wiederum hab' ich größtenteils auf U-Bahn-Fahrten gelesen. Damals gab's allerdings auch noch kein Google-Fernsehen und es wurden auch keine kleinen Stofftiere an Fahrpläne genagelt. [...]

  • 2. Nur mein Standpunkt &raqu&hellip  |  April 13th, 2007 at 11:37

    [...] Die Rechtslage beim Stück "Misirlou" ist dagegen um einiges komplexer und der Musikdieb fragt sich, was passieren würde wenn er einen eigenen Remix des Stückes auf seinen Seiten anbieten würde – dabei hat er doch schon Post von der GEMA bekommen… [...]

  • 3. Remix Aktion von Musikdie&hellip  |  April 20th, 2007 at 14:26

    [...] siehe HIER und HIER [...]

  • 4. surfkraft.de - instrument&hellip  |  April 23rd, 2007 at 09:32

    [...] Update: Hier noch ein interessanter Hintergrundartikel, der sich insbesondere auf das Rechte-Wirrwarr um den Song bezieht.  [...]

  • 5. Energie! « home is &hellip  |  Juni 15th, 2007 at 08:03

    [...] Song im Hintergrund = Misirlou, bekannt aus Pulp Fiction. Ein sehr interessantes Stück mit Hintergrund (noch einer). Wird auch bei Guitar Hero II für die PS2 und bei Rayman Raving Rabbits für die Wii eingesetzt. Muss ich beides wieder mal spielen… [...]

  • 6. johnix  |  September 2nd, 2007 at 01:58

    Ich weiss nicht mehr in welchem Artikel des UrHG Urhebergesetz steht, dass die Rechte auch nach dem erlöschen von Rechten, wieder erneuert werden können. Das heisst in diesem Fall das der eingetragene "Komponist" als Urheber beglaubigt ist. Eine weitere Urheberlizenz ist nicht erwerbbar. Um eine irgenwie geartete Version des Stückes herausbringen zu können, solltest du dich vielleicht mit Herrn Nick Roubanis in Verbindung setzen und eine Lizenz erwerben, so es sich um eine bearbeitete Version handelt. Wenn es sich um eine Cover Version handelt ist die GEMA der richtige Ansprechpartner. Eine Veröffentlichung ohne Lizenz ist nicht anzuraten und kann sehr teuer werden, auch wenn gar nichts verkauft wird. All dies kann man im UrHG nachlesen. Einfach mal mit einer Suchmaschine suchen.
    Dies ist keine Rechtsauskunft da ich als nicht Anwalt keine Rechtsauskünfte geben darf. Ich hoffe hiermit Trotz dem geholfen zu haben.

  • 7. Musikdieb  |  September 2nd, 2007 at 09:31

    Es handelt sich aber weder um eine bearbeitete noch um eine Cover-Version. Meine Version basiert auf der Volksweise, die schon vor Roubanis Version bekannt war.

    Wenn es tatsächlich möglich wäre, sich für eine Volksweise als Komponist eintragen zu lassen, falls dies noch niemand anders gamcht hat, wäre das für mein Rechtsempfinden eindeutig ungerecht. Kann natürlich sein, dass das trotzdem so ist. Das ist genau der Punkt, der mir bei meinen Recherchen zu diesem Thema bisher nicht so ganz klar war.

    Im Urheberrecht habe ich schon viel rumgelesen, aber einen entsprechenden Artikel nicht gefunden. Schade, dass du nicht mehr weisst, in welchem Artikel es steht.

    Ich habe jetzt gerade noch einmal reingelesen und würde meinen, der §10 ist wichtig:

    (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.

    (2) 1Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. 2Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.

    Hmm, vielleicht hat einfach noch niemand bewiesen, dass Roubanis nicht der Urheber ist, obwohl es allgemein bekannt ist. Jedenfalls mach mich dein Kommentar jetzt doch etwas bedenklicher bezüglich meiner Veröffentlichung, mal sehen, vielleicht ziehe ich sie zurück. Vielen Dank jedenfalls.

  • 8. johinx  |  September 5th, 2007 at 15:51

    Grr vergessen die Rechenaufgabe zu lösen, dann ist der Text weg.-D

    So noch mal, so wie ich das UrHG verstanden habe, wird der eingetragene Urheber, alle Rechte auf alle Versionen bekommen haben. Was heisst, das auch die Volksweise darunter fällt. So mit wäre deine Version eine CoverVersion. Ich werde die Stellen noch ein mal nachschlagen und hier mitteilen.

    Hier noch eine Frage von mir, ich mache der Zeit immer wieder Aufnahmen für Interpreten, hier bei bemerkte ich die erschreckende Rechtsunkenntniss. Zur Aufklärung möchte ich die hier gestellte Frage und Antwort ausdrucken und in ein zum Paket mit den Ausdrucken von UrHG, Gema Kostenliste, und dem oben genannten Artikel auf irights, zum Selbstkostenpreis, oder zum Durcharbeiten, anbieten.

    Dies ist keine Rechtsauskunft da ich als nicht Anwalt keine Rechtsauskünfte geben darf. Ich hoffe hiermit Trotz dem geholfen zu haben.

  • 9. johinx  |  September 5th, 2007 at 16:05

    Achso leider dauert das jetzt minimal ne Woche mit dem Nachschlagen der UrHG Absätze. Denn wenn ich mich damit beschäftige arbeite ich das gleich noch mal durch was mich ca. nen Tag kostet. Und so lang kann ich im Moment nicht.

  • 10. Musikdieb  |  September 5th, 2007 at 16:28

    Vielen Dank für die Hinweise! Und sorry für das mit dem verschwundenen Text bei der Rechenaufgabe – ist mir bewusst, das Problem, aber ich weiss nicht, wie ich's lösen kann.

    Die Frage habe ich ehrlich gesagt nicht so ganz verstanden?!?

    Wenn du mir noch ne Frage erlaubst: Hast du was mit iRights zu tun, als Mitarbeiter oder so?

  • 11. johnix  |  September 7th, 2007 at 12:40

    GRR schon wieder, der Text weg, da gabs doch auch was, wie sich der Text gemerkt wird, kann mich im mom nur nicht errinern, ich mach halt vieles Verschiedenes.

    Ne, ich arbeite nicht für Die.
    Ich bin Ehrenamtlich unterwegs um Livemusik, aufzunehmen. Von den Interpreten wollen wir der Verein VivaBoheme ein Stück zur Veröffentlichung auf unserer Seite. Und da ich erkannte wie wenig die Musiker Ihre Rechte und Pflichten kennen, versuche ich aufzuklären. Diese Frage hier wäre wegen Ihrer Besonderheit, sehr geeignet diese Aufklärung durchzuführen.

  • 12. johnix  |  September 7th, 2007 at 19:12

    Klar,

    meinem Rechtsempfinden nach, dürfte auch jeder höchstens Rechte an seiner Version eines solchen Liedes, erwerben können. Leider sind die Gesetze aber nicht für die Menschen gemacht und schon gar nicht für Künstler. Ausserdem ist 75 Jahre nach dem Tod eines Künstlers viel zu lange. Der ganze Schwachsinn behindert jede Innovation in der Musik nur erheblich. Die meisten Künstler übrigens verdienen an Ihrer Musik fast nichts, höchstens durch Auftritte.

    Leider kann ich dazu nur sagen
    Guute Naaacht Deutschland

  • 13. Musikdieb  |  September 7th, 2007 at 20:04

    Jo, 100% Zustimmung – vor allem zu: "der ganze Schwachsinn behindert jede Innovation in der Musik"!

  • 14. johnix  |  September 8th, 2007 at 10:56

    Joh,

    ich hab mir schon gedacht das ich Zustimmung erhalte.-)

    Aber bitte beantworte mir die Frage ob ich Deine Frage benutzen darf, denn nach dem UrhG, steht diese Frage auch unter Urheberrecht und darf daher nicht frei kopiert werden zur Benutzung. Daher bedarf es einer expliziten Antwort auf diese Frage, bevor ich die Frage benutzen darf.

  • 15. Musikdieb  |  September 8th, 2007 at 11:06

    Klar darfst du das, meine Texte in diesem Blog stehen ja sowieso unter der Creative Commons Namensnennung Nicht Kommerziell 2.0 Deutschland Lizenz. Ich erlaube dir hiermit auch ausdrücklich, das gegebenenfalls auch kommerziell einzusetzen, aber dann bitte auch mit Namensnennung (www.musikdieb.de, bei Veröffentlichung im Netz freue ich mich über einen Link).

  • 16. johnix  |  September 8th, 2007 at 14:17

    Danke,

    Die UrhG, sagen dazu das dem Urheber nach Abgabe aller Rechte immer noch das Recht auf Namensnennung verbleibt, dieses Recht ist unverässerlich. Daher ist es ganz klar das ich den Urheber immer nennen werde.-)

    Machen wir auch auf der Vereinspage so seit dem ich da intervenierte.

    Ich hab da selbst nen Problem, für das Ihr wahrscheinlich, bzw. Du auch keine Lösung wisst, aber um auf das Problem hinzuweisen möchte ich es hier nicht unerwähnt lassen.

    Also, ich hab da ein Stück gemacht. Genauer gesagt eine Bearbeitung eines Stückes. Nun ist es eine ganz eingängige Melodie, ich weiss aber den Urheber nicht und oder ob Rechte darauf sind. Vorführen kann ich das Stück auch nicht da ich ja dann noch einen Tonträger veröffentliche. Irgendwie kann ich also nicht ein mal etwas über diese Rechte erfahren, da ich im Prinzip niemanden Fragen kann. Dann muss ichs veröffentlichen darf es aber nicht, wenn ich als wirklich wissen will wers war. Veröffentlichen heisst ja auch wenn ich dir jetzt eine mp3 Datei zukommen lasse ist das Veröffentlichung. Egal ob Du sie weitergibst oder nicht. Man kann sich höchstens inne Kneipe setzen und muss Gebühren zahlen, aber danach ist man auch nicht unbedingt schlauer, denn die Gema sagt einem ja nicht das war von Dem oder Dem. Da bleiben dann halt nicht unbedingt sehr viele Leute in meiner Nähe die wissen welches der eingetragene Urheber ist. Oder wie das Stück heisst. Ich denke da sollte die Gema auch Pflichten haben zur Information. Aber ist halt eine Gewinngesellschaft und nicht im geringsten Gemeinnützig. So hier gibt es aber anscheinend einen Fachverband für Musiker namens GVL ich hab mich da noch nicht näher drüber informiert, aber chris and the funky doctors waren anscheinend ganz zufrieden über deren Arbeit. Mit Chris and … hatte ich gerade ein Interview.

  • 17. johnix  |  September 8th, 2007 at 14:19

    das Recht auf Namensnennung ist latürnich unveräusserlich und nicht unverässerlich.

  • 18. johnix  |  September 8th, 2007 at 14:28

    sag mal das mit dem fehlenden Text, wie machst Du das denn bei meinem Namen, der Emüil Adresse oder der Url, das sie im Formular wieder erscheinen, das Prinzip sollte doch das selbe sein oder?

    Ich weiss dabei nicht mit welchem ContentManagmentSystem Du arbeitest oder ob überhaupt.

  • 19. Musikdieb  |  September 8th, 2007 at 14:42

    Ich arbeite mit Wordpress. Das Erscheinen der Mailadresse usw. ist Windows zu verdanken (ggf. auch MacOS oder Linux) und geschieht auf deinem Rechner. Die Online-Arbeit machen Wordpress bzw. darauf installierte Plugins. Ich selber kann kein php.

    Zu deiner Geschichte, Erstmal zur GVL: die ist für Leistungsschutzrechte zuständig, also nicht für Komponisten, sondern für die Rechte der beteiligten Musiker. Wie sich deren Einnahmen aber zusammensetzen, entzieht sich noch mehr meiner Kenntnis als bei der GEMA.

    Wie man im Zweifelsfall rauskriegen kann, ob ein (Teil-)Werk urheberrechtlich geschützt ist, wenn man dies vermutet, aber nicht weiss – keine Ahnung. Da es ja eigentlich kaum zu verlangen ist, alle Stücke der Welt durchzurecherchieren, würde es mich sowieso wundern, wenn man auf Zahlung von Abgaben verklagt werden könnte, selbst wenn man noch nichts mitr dem Stück verdient hat. Diese Frage ist ja auch die entscheidende Frage bei meiner Angelegenheit und kann nur von einem Juristen beantwortet werden, wie ich den Eindruck habe.

    Dies ist natürlich auch keine Rechtsauskunft, da ich kein Anwalt bin. Blabla…

  • 20. johnix  |  September 8th, 2007 at 16:29

    leider verlangen die so etwas wie alles durchzurecherchieren, denn die Beweislast liegt bei uns. Wir müssen beweisen das dieses Stück nicht unter den Rechten anderer steht, oder dafür Abgaben zahlen.

  • 21. Musikdieb  |  September 9th, 2007 at 10:03

    Hmm, ja OK. Aber kann man wirklich auf Geldzahlungen verklagt werden, wenn man (noch) nichts mit dem Stück verdient hat oder geht es nur darum, was mit Gema- oder sonstigen Einnahmen passiert, WENN welche da sind? Bzw. muss man tatsächlich selber Abgaben bezahlen, um eine Bearbeitung anfertigen zu dürfen?

  • 22. johnix  |  September 14th, 2007 at 12:17

    mmmh,

    ja man kann auf Geldzahlungen verklagt werden auch wenn nichts mit dem Stück verdient wurde. Eine Bearbeitung darf man zu jeder Zeit erstellen. Es geht dabei ausschliesslich um die Veröffentlichung. Und bei einer Bearbeitung sollte man den eingetragenen Urheber ansprechen, anschreiben um sich zu erkundigen ob und wenn wie viel, Dieser an Abgaben oder Einmalzahlung haben möchte. In den meisten Fällen ist man bei einer Bearbeitung dann gar nicht so schlecht dran. Denn die Künstler wissen meist wie schwer es ist Geld damit zu machen. Versuch macht kluch.

    Ich brauche noch etwas länger um die Durcharbeitung des UrhG zu bewerkstelligen. Hab grade etwas flach gelegen.

  • 23. johnix  |  September 27th, 2007 at 16:49

    So ich hab das Gesetz noch einmal durch gearbeitet. Und hab alle relevanten Paragraphen unterstrichen. So weit ich das jetzt sehe.

    Urheberrecht

    Ausarbeitung zum Gebrauch von J.O.Hoffmann

    In den §Paragraphen 1-5 wird auf den Schutz von Werken eingegangen. Hier steht also was geschützt wird. 3 Bearbeitungen

    §Paragraph 6 erklärt wann ein Werk als veröffentlicht gilt.

    In den §Paragraphen 7-10 geht es um den Urheber selbst. Also wann ist man Urheber.

    In §Paragraph 11 wird erklärt in welcher Beziehung der Urheber geschützt wird.
    In §Paragraph 12 sagt über das Veröffentlichungsrecht und die Vorbehalte aus.
    In §Paragraph 13 wird bestimmt wie die Urheberschaft anzuerkennen ist bzw. Durch welche Bezeichnung
    In §Paragraph 14 wird das Recht gegen Entstellung des Werkes behandelt.

    In den §Paragraphen 15-24 geht es um die Verwertungsrechte.
    Hierbei beschäftigt der §Paragraph 23 sich mit den Bearbeitungen von Werken.
    §Paragraph 24 erklärt die freie Nutzung.

    §Paragraph 25-27 erklären Rechte über Fremdbesitz.

    §Paragraph 28-30 erklären Vererbung und Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht.

    §Paragraph 31-44 beschäftigt sich mit Nutzungsrechten

    §Paragraph 44a-63a beschäftigen sich mir den Schranken des Gesetzes und der Vergütungspflichten

    §Paragraph 64-69 Dauer der Rechte

    §Paragraph 69a beschäftigt sich mit Computerprogrammen.

    §Paragraph 70 und 71 beschäftigen sich mit anderen Schutzrechten,
    71 mit Nachgelassenen Werke bezeichnet bestimmt was geschieht wenn Einer ein Werk erstmals erscheinen lässt dessen Urheber ein anderer war.

    §Paragraph 72 Lichtbilder.

    §Paragraph 73-83 beschäftigt sich mit dem Schutz sogenannter ausübender Künstler.

    §Paragraph 85-86 Schutz des Herstellers von Tonträgern.

    §Paragraph 87 Schutz von Sendern

    §Paragraph 87a-87e Schutz von Datenbankherstellern.

    §Paragraph 88-94 Filme.

    §Paragraph 95 Laufbilder

    §Paragraph 95a-96 technische Massnahmen Schutzbestimmungen.

    §Paragraph 97-105 Ansprüche und Haftung, so wie Rchtsweg und Gerichte.

    §Paragraph 106-111a Unerlaubtes, Strafantrag, Einziehung, Bekanntgabe der Verurteilung, Bussgeldvorschriften

    §Paragraph 111b Massnahmen der Zollbehörden.

    §Paragraph 112-119 Zwangsvollstreckung

    §Paragraph 120-123 Wer kann Urheber sein in Deutschland und unter welchen Bedingungen.

    §Paragraph 124-128 Wer oder was ist sonst noch wie geschützt.

    §Paragraph 129-137k Übergangsbestimmungen.

    §Paragraph 138-143 Abschlussbestimmungen.

  • 24. johnix  |  September 27th, 2007 at 16:50

    ach Mensch der nimmt das nicht mit dem unterstrichenen. Ich arbeite das grad noch raus.

  • 25. johnix  |  September 27th, 2007 at 16:55

    §Paragraph 3, 10, 15, 23, 71, 96, 97-105, 106-111a

  • 26. Musikdieb  |  September 28th, 2007 at 15:35

    Schönen Dank, aber so wird das überhaupt nicht klar, da die Paragraphen, die du für relevant hältst, größtenteils gar nicht von dir beschrieben werden. Dazu müsste ich jetzt selber das Urheberrecht durcharbeiten, habe aber gerade keine Zeit dazu. Ich schau mir das später nochmal an. Danke jedenfalls nochmal!

  • 27. johnix  |  Oktober 2nd, 2007 at 18:57

    Sie dir einfach ein mal den § 106 an. Für Deine Bearbeitung wäre es z.B. die Sachlage du würdest das Stück als Mp3 ins Netz stellen. Die erlaubten Stückzahlen sind dann schnell überschritten. Sagen wir Du begrenzt die Sache und gibst 4999 Cds raus. Die werden kopiert und der erste von dem Sie was wollen bist Du weil Du unerlaubt Die Bearbeitung heraus gebracht hast, und dann beweise mal dass Du nichts damit verdient hast, da wird die Sache dann schwierig; oder meinste nicht.

  • 28. johnix  |  Oktober 2nd, 2007 at 19:15

    Kannste den "Urheber" nicht einfach mal anschreiben und auf der sicheren Seite sein. Ich will die "Bearbeitung" von Dir irgend wann mal höhren.

  • 29. Musikdieb  |  Oktober 3rd, 2007 at 14:38

    § 106 ist natürlich lustig:

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    hahaha, 3 Jahre Knast, weil ich ein Stück bearbeitet und veröffentlicht habe, welches ich liebe und welches meines Wissens nach traditionell ist?

    Wie krank ist das denn, bitteschön?

    Aber danke für den Tipp, ich werde mal den Herrn Roubanis anschreiben.

  • 30. johnix  |  Oktober 3rd, 2007 at 19:54

    Das unsere Gesetzgeber gesund sind hab ich ja nicht gesagt. Und ich finde es eine Schande dieses UrHG und wesentliche Behinderung jeder Kunst. Aber leider haben diese Leute die Macht im Lande und Künstler das nachsehen. Damit auch das Volk denn gesunder Kunst nicht gewahr werden kann, dafür sind diese Gesetze. Sie sind eine Verhöhnung jeder Kunst und sorgen dafür das eben nur Reiche noch etwas machen können, was Sie dann als Kunst bezeichnen. Echte Künstler aber haben keine Chance. Ich muss ja wenn ich ein von mir verfasstes Original vortrage, Gebühren an den Privatbetrieb GEMA zahlen. Und erhalte nur über weitere Unkosten, die Gebühren zurück. Wenn ich nämlich beweise das alle Stücke von mir waren.

    Ach wir sollten uns auch alle recht Herzlich bei Udo Jürgens bedanken. Er ist mitverantwortlich für diese Sauerei von Gesetz. Na ja wenn Verbrecher regieren, dann sind die Gesetze die Sie verabschieden eben nur Kriminelle Handlungen.

  • 31. eleftheria  |  November 3rd, 2007 at 20:12

    hallo musikdieb,
    super recherchiert, also ich hätte da noch eine griechische Version,von Manolis Aggelopoulos , dürfte etwa aus den 60ern oder Anfang 70ger sein.

    hast du interesse??

    gruß Eleftheria

  • 32. Musikdieb  |  November 3rd, 2007 at 21:13

    Hallo Eleftheria,
    klar, an Misirlou-Versionen habe ich immer Interesse! Ist das eine Rebetiko-Version? Der Name deutet ja auf was griechisches hin. 60er-70er finde ich auch interessant, da wurde die Musik ja auch in der Regel noch mit echten Instrumenten eingespielt ;-)
    Gruß
    Musikdieb

  • 33. johnix  |  Dezember 4th, 2007 at 16:36

    @eleftheria
    Danke, efaristo, aber ich hab versucht die Arbeit zu begrenzen.
    Im Wesentlichen ging es mir darum, das Künstler in Deutschland nicht arm werden oder in Knast landen. Schliesslich hatte ich schon mehrere Artikel anderer gelesen in denen, der veröffentlichende Künstler, einen imensen Schaden hatte, die Artikelschreiber wiesen oft aber darauf hin das es selten zur Haftstrafe beim Künstler kommt. Nun hohe Geldstrafen sind auch etwas, was wir alle nicht brauchen.

    Zu diesem Thema werde ich demnächst eine Anfrage an die Gema stellen, aber auch um herauszubekommen wie man denn überprüfen kann ob ein Stück Abgaben pflichtig ist oder als Eigenkompostion betrachtet wird. Zu dem auch wie es mit Volksmusik z.B. aus der Türkei, aussieht. Ich denke, da sind noch sehr viele Fragen offen. Wenn Euch zum Thema welche einfallen teilt sie mir bitte mit.

    Gruss :-)
    johnix

  • 34. johnix  |  Dezember 4th, 2007 at 16:59

    Also ich glaub mir hatte jemand erzählt, dass der Herr Roubanis, das Stück als Volksweise frei gegeben hatte, dass Er aber deswegen Probleme mit Seiner Agentur hatte. Nur ich weiss nicht mehr was dann weiter passierte. Ich glaub Der hat die Agentur gewechselt.

    Na ja nur mal so am Rande.

  • 35. Musikdieb  |  Dezember 4th, 2007 at 18:10

    Bei der Recherche meinte eleftheria wohl eher die historische wie die rechtliche Situation ;-)

    Ich habe den Roubanis immer noch nicht angeschrieben bzw. nachgeforscht, ob das möglich ist. Das hattest du ja schon empfohlen. Aber wo kann ich rauskriegen, wie ich ihn erreiche? Bzw. den entsprechenden Vertreter, Nachfolder als "Rechteinhaber" oder wie auch immer?

    Danke übrigens, dass ihr mich ab und zu an die Sache erinnert. Eigentlich müsste ich da tatsächlich noch mal ein wenig weitermachen… :-)

  • 36. johnix  |  Dezember 15th, 2007 at 13:02

    Na ja iss ja eigentlich egal was, oder wen, eleftheria meinte.-)

    Frag doch bei der Gema nach, wer der Rechtevertreter von Herrn Roubanis ist. Die sollten Auskunft geben können.

  • 37. Musikdieb  |  Dezember 19th, 2007 at 22:37

    Gute Idee, mach ich.

  • 38. johnix  |  Februar 13th, 2008 at 13:51

    Wenn das nichts bringt,
    ich hab nen Freund der bei der Gema
    als Künstler ist, zur Not könnte man bestimmt über ihn da anfragen.-)

  • 39. Musikdieb  |  Februar 14th, 2008 at 09:49

    Oh, du hast das ja noch immer im Blick. Danke für die Erinnerung ;-)

    Im Moment bin ich hier in Hamburg im Wahlkampf für die Piratenpartei bis über beide Ohren beschäftigt. Nach der Wahl werde ich mich dieser Sache aber mal wieder zuwenden…

  • 40. johnix  |  Februar 22nd, 2008 at 20:09

    Ja sicher hab ich so was im Blick.-)
    Ohne Musik wär mein Leben arm.

    Ach die Piratenpartei, alle male
    besser als Grüne, SPD, CDU, etc.
    für uns kleine Bürger.

  • 41. johnix  |  Juli 18th, 2008 at 10:13

    mmh
    Nach der Wahl ist vor der Wahl.-)

    Nur damit Du nicht denkst es wär vergessen.-)

  • 42. Michael Smith  |  September 21st, 2008 at 14:27

    Danke schon. The Cardinals – Misirlou ist Super!!!!!!!!!!!!!!!!

  • 43. Sandra  |  Oktober 4th, 2008 at 22:51

    Ich habe deinen Artikel gerade gefunden, weil ich nach dem Pulp Fiction Song gesucht habe. Möchtest du nur für den Song eine eigene Website aufmachen?

  • 44. Musikdieb  |  Oktober 6th, 2008 at 09:24

    Habe ich ja schon: misirlou.org. Ich komme nur nicht dazu, da was zu machen. Vielleicht klappt's dieses Jahr im Winter…

  • 45. johnix  |  Dezember 13th, 2008 at 12:07

    na ja bis jetzt hats wohl nicht geklappt.-(
    Aber vergessen ists nicht:-)

    schönen Gruss an alle; frohes Fest und guten Rutsch. Hoffentlich in ein Jahr mit Recht auf Eigentum und ohne CDU, SPD, Grüne, FDP. Aber mit viel freier Musik.

  • 46. Musikdieb  |  Dezember 13th, 2008 at 12:32

    Hast du mein neuestes Posting in der Sache noch nicht gesehen? http://www.musikdieb.de/?p=482 Habe dich auch dankend erwähnt. Jedenfalls habe ich an die Rechteverwerter geschrieben, aber keine Antwort. Die e-Mail kam gestern zurück, als Fehler beim Übermitteln. Seltsam, dass das drei Tage gedauert hat, bis sie zurückkam. Hmmm, da werde ich wohl faxen und/oder per Post schreiben müssen…

  • 47. Felix  |  März 27th, 2009 at 12:47

    Der Song is sau geil… Einer meiner Lieblingssongs!

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