BKA-Gesetz
April 22nd, 2008
Netzpolitik stellt freundlicherweise einen “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” online. Wer nicht selber lesen will: Hier die Deutung von Patrick Breyer, hier die von Fefe. Der hat u.A. den Satz herausgepickt:
"Erhobene Daten sind unverzüglich von zwei Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen."
und kommentiert:
"HAHAHAHAHAHA, bitte was?! Das ist ja zum Totlachen! Befähigung zum Richteramt? Was haben DIE denn geraucht?"
Das frage ich mich auch, und merke abschließend an:
"Dieses Dokument ist unverzüglich von Bürgerrechtlern, von denen mindestens einer die Befähigung zum Nachdenken hat, auf verfassungsfeindliche Inhalte durchzusehen."
Entry Filed under: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft
Post to: del.icio.us, Mister Wong, yigg.de, Webnews
4 Comments Add your own
1. martin | April 22nd, 2008 at 14:01
vielleicht steh ich hier gerade auf dem schlauch, aber "befähigung zum richteramt" heißt nichts als "fertiger jurist", nämlich abgeschlossenes 2. staatsexamen.
2. Musikdieb | April 22nd, 2008 at 14:31
Ok, aber wozu braucht der BKA-Bedienstete das abgeschlossene 2. Staatsexamen, wenn er nicht als Richter vereidigt ist? Um die kernbereichsrelevanten Inhalte herauszufinden ja nicht unbedingt. Als neutrale juristische Institution wie ein Gericht kann er aber auch nicht gelten. Da hätten sie sich das doch auch sparen können, oder?
3. martin | April 22nd, 2008 at 15:20
scheiß-captcha, alles nochmal!
jedenfalls: denk dir ganz einfach anstatt "befähigung zum richteramt" die worte "fertiger jurist". in deutschland befähigt das jura-studium mit abschluss beider examina zum richteramt, das ist so. d.h. jeder fertige jurist kann nicht nur anwalt, notar, firmenjurist, staatsanwalt usw. werden, sondern tatsächlich auch sofort richter. alle sind gleich qualifiziert (zumindest in der theorie). und anscheinend kann man als fertiger volljurist auch zum BKA gehen.
4. Musikdieb | April 22nd, 2008 at 16:48
Ok, aber es wirkt halt so, als solle hier ein Richtervorbehalt vorgegaukelt werden, der natürlich nicht gemeint ist, klar. Der juristisch ausgebildete BKA-Beamte wird ja auch im Zweifelsfall die Interessen seines Arbeitgebers vertreten und nicht die des Beschuldigten, also auch nicht die der Allgemeinheit im Sinne der Neutralität. Nicht, dass ich das jetzt hier einfordern würde, ich weiss ja nicht mal genau, wo die Stelle im Dokument steht und kenne den Zusammenhang nicht. Aber die Formulierung finde ich nach wie vor lustig. Wenn sie "fertiger Jurist" oder "Jurist mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen" geschrieben hätten, hättest du mir das jetzt nicht erklären müssen.
Sorry für den Spamfilter, hab' schon öfter Schelte dafür bekommen, aber noch nichts besseres gefunden.
Leave a Comment
Some HTML allowed:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback this post | Subscribe to the comments via RSS Feed